Haben wir einen Ersttermin für die Sprechstunde vereinbart, bringen sie bitte die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Ein Überweisungsschein ist nicht nötig. Unabhängig von der Versicherungsart muss eine schriftliche Zustimmung der Versicherung eingeholt werden.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei den Privatkassen sind die Leistungen nicht einheitlich geregelt, d.h. die Kosten werden je nach Versicherungsbedingung übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Kostenregelungen dort für Sie getroffen werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die erhaltenen Unterlagen für die Kostenübernahme leiten Sie bitte an mich weiter.
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten (etwa 50 Prozent). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die erhaltenen Unterlagen für die Kostenübernahme leiten Sie bitte an mich weiter.
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. D.h., dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Psychotherapie ist, anders als viele andere ärztlichen Leistungen, eine antragspflichte Leistung. Somit muss nach den probatorischen Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die dazu benötigten Unterlagen liegen mir vor und ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung. Bei Genehmigung der Psychotherapie erfolgt die Abrechnung über mich. Die Versichertenkarte wird einmal im Quartal eingelesen.
Selbstzahler
Wenn Sie sich dazu entscheiden über keinen Leistungserbringer die Psychotherapie zu beantragen und die Kosten für die Behandlung selbst tragen wollen, erfolgt die Behandlung wie bei Privatversicherten.
Sozialamt
Sind sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die Finanzierung einer Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.
Verlängerung
Eine Therapie kann verlängert werden. Dafür ist ein erneuter Antrag bei Ihrer Versicherung nötig.
Abgelehnter Antrag
Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Antrag auf Psychotherapie ablehnen. Gegen einen solchen Ablehnungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen und ein Obergutachten einleiten. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen, die für jeden kostenfrei ist.